Pädagogische Assistenzkraft Pabneukirchen
Anstellungsart Teilzeit Stundenausmaß 12,5 Std./ Woche, 5 Tage, befristet bis 07/2026 für die Dauer einer Integration (Gruppenintegration) Arbeitsort Pfarrcaritaskindergarten Pabneukirchen
Sonnleitn 3
4363 Pabneukirchen GehaltAb € 2.460,10 brutto bei Vollbeschäftigung. Es wird zusätzlich zum Monatsentgelt eine Zulage in Höhe von € 169,40 brutto bei Vollbeschäftigung gewährt. Beginn01.02.2026
Die Pfarrcaritas Pabneukirchen sucht eine pädagogische Assistenzkraft für den 3-gruppigen Pfarrcaritaskindergarten Pabneukirchen.
Ihre Aufgaben
- Unterstützung der pädagogischen Fachkraft und Betreuung der Kinder unter Anleitung der pädagogischen Fachkraft
- eigenständige Betreuung einer Teilgruppe
- Zusammenarbeit mit Kolleg*innen und Einrichtungsleitung
- Allgemeine Tätigkeiten für das Aufrechterhalten des Betriebes zur Betreuung und Versorgung der Kinder
- Teilnahme und Mithilfe bei Aktivitäten mit den Eltern und Veranstaltungen der Einrichtung
- Mithilfe bei Reinigungsarbeiten
- Mithilfe beim Mittagsdienst
Anforderungen
- Abgeschlossene Ausbildung zur päd. Assistenzkraft
- Berufserfahrung wünschenswert
- Verantwortungsvoller Umgang mit den Kindern
- Flexibilität und Offenheit,
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Persönliche gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
Wir bieten
- Ein attraktives Dienstrecht (10 zusätzliche Urlaubstage für Mitarbeiter im Kinderdienst, 24.12. dienstfrei, Fahrkostenzuschuss, uvm.)
- Anrechnung aller facheinschlägigen Vordienstzeiten
- Zugang zu einem breiten Unterstützungsangebot der Caritas
- Beratung in herausfordernden Situationen durch die Fachstelle
- Fokus auf hohe pädagogische Qualität
- Regelmäßige fachliche Inputs (Qualitätsbausteine zu pädagogischen Themen, Interne Austauschmöglichkeiten, Fachjournal „Unsere Kinder“, etc.)
Es sind zwei Integrations-Kinder zu fördern.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ...) bis 08.01.2026.
Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht ersetzt.