Pädagogische Assistenzkraft Gallneukirchen, St. Josef
Anstellungsart Teilzeit Stundenausmaß 30 Std./ Woche, 5 Tage, Krankenstandvertretung befristet von 25.06. bis 16.07.2026 Arbeitsort Pfarrcaritaskindergarten Gallneukirchen, St. Josef
Ludwig-Schwarz-Weg 5
4210 Gallneukirchen GehaltAb € 2.460,10 brutto bei Vollbeschäftigung. Es wird zusätzlich zum Monatsentgelt eine Zulage in Höhe von € 169,40 brutto bei Vollbeschäftigung gewährt. Beginn25.06.2026
Die Pfarrcaritas Gallneukirchen sucht eine Pädagogische Assistenzkraft für den 4-gruppigen Pfarrcaritaskindergarten Gallneukirchen, St. Josef.
Ihre Aufgaben
- Unterstützung der pädagogischen Fachkraft und Betreuung der Kinder unter Anleitung der pädagogischen Fachkraft
- eigenständige Betreuung einer Teilgruppe
- Zusammenarbeit mit Kolleg*innen und Einrichtungsleitung
- Allgemeine Tätigkeiten für das Aufrechterhalten des Betriebes zur Betreuung und Versorgung der Kinder
- Teilnahme und Mithilfe bei Aktivitäten mit den Eltern und Veranstaltungen der Einrichtung
- Mithilfe bei Reinigungsarbeiten
- Mithilfe beim Mittagsdienst
Anforderungen
- Abgeschlossene Ausbildung zur päd. Assistenzkraft
- Berufserfahrung wünschenswert
- Bekenntnis zum Christlichen Glauben
- Verantwortungsvoller Umgang mit den Kindern
- Flexibilität und Offenheit
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Persönliche gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
Wir bieten
- Ein attraktives Dienstrecht (10 zusätzliche Urlaubstage für Mitarbeiter im Kinderdienst, 24.12. dienstfrei, Fahrkostenzuschuss, uvm.)
- Anrechnung aller facheinschlägigen Vordienstzeiten
- Zugang zu einem breiten Unterstützungsangebot der Caritas
- Beratung in herausfordernden Situationen durch die Fachstelle
- Fokus auf hohe pädagogische Qualität
- Regelmäßige fachliche Inputs (Qualitätsbausteine zu pädagogischen Themen, Interne Austauschmöglichkeiten, Fachjournal „Unsere Kinder“, etc.)
Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ...) bis 19.06.2026.
Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht ersetzt