gruppenführende*r Elementarpädagog*in Linz Christkönig
Anstellungsart Vollzeit Stundenausmaß 40 Std./ Woche, 5 Tage, befristet die Dauer einer Karenzvertretung bis vorerst 31.08.2026 Arbeitsort Pfarrcaritaskindergarten Linz Christkönig
Peuerbachstraße 14
4040 Linz GehaltAb € 3.321,60 brutto bei Vollbeschäftigung Beginn12.01.2026
Der KITA Verbund Linz sucht eine*n gruppenführende*r Elementarpädagog*in für den 3-gruppigen Pfarrcaritaskindergarten Linz Christkönig.
Ihre Aufgabe
ist die Führung einer Kindergruppe nach den gesetzlichen Bestimmungen lt. OÖ Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, den Leitlinien der Caritas OÖ und den Erkenntnissen zeitgemäßer Pädagogik.
Anforderungen
- Abgeschlossene Ausbildung Elementarpädagogik
- Absolvierter 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt
- Flexibilität und Offenheit
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Persönliche gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
- Bereitschaft zur Entwicklung und Umsetzung zeitgemäßer pädagogischer Konzepte sowie zur Weiterbildung und Mitarbeit im pfarrlichen Leben
Wir bieten
- Ein attraktives Dienstrecht (10 zusätzliche Urlaubstage für Mitarbeiter*innen im Kinderdienst, 24.12. dienstfrei, Fahrkostenzuschuss, uvm.)
- Anrechnung aller facheinschlägigen Vordienstzeiten
- Zugang zu einem breiten Unterstützungsangebot der Caritas
- Umfassendes Fortbildungsangebot inklusive Coaching-Möglichkeit und Begleitung in der Berufseingangsphase für Fachkräfte
- Beratung in herausfordernden Situationen durch die Fachstelle
- Fokus auf hohe pädagogische Qualität
- Regelmäßige fachliche Inputs (Qualitätsbausteine zu pädagogischen Themen, Interne Austauschmöglichkeiten, Fachjournal „Unsere Kinder“, etc.)
Unser 3-gruppiges Haus im Linzer Süden sucht ab sofort eine/n gruppenführende/n Elementarpädagogin/-pädagogen.
Das engagierte und motivierte Team und die Kinder freuen sich auf dich und deine Bewerbung!
Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ...) bis 23.12.2025.
Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht ersetzt.