Assistenzpädagog*in Sprachförderung Neuhofen/Krems
Anstellungsart Teilzeit Stundenausmaß 11-26 Std./ Woche, 4 Tage, befristet für die Dauer einer Krankenstandvertretung Arbeitsort Pfarrcaritaskindergarten Neuhofen/Krems II
Kremsallee 7
4501 Neuhofen/Krems GehaltAb € 3.321,60 brutto bei Vollbeschäftigung Beginn24.11.2025
Die Pfarrcaritas Neuhofen/Krems sucht eine*n Assistenzpädagog*in Sprachförderung für den 4-gruppigen Pfarrcaritaskindergarten Krems/Neuhofen II.
Ihre Aufgabe
die Durchführung der Sprachförderung nach den gesetzlichen Bestimmungen lt. OÖ Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, den Leitlinien der Caritas OÖ und den Erkenntnissen zeitgemäßer Pädagogik.
Anforderungen
- Abgeschlossene Ausbildung Elementarpädagogik
- Absolvierter 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt
- Flexibilität und Offenheit
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Persönliche gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
- Bereitschaft zur Entwicklung und Umsetzung zeitgemäßer pädagogischer Konzepte sowie zur Weiterbildung und Mitarbeit im pfarrlichen Leben
Wir bieten
- Ein attraktives Dienstrecht (10 zusätzliche Urlaubstage für Mitarbeiter im Kinderdienst, 24.12. dienstfrei, Fahrkostenzuschuss, uvm.)
- Anrechnung aller facheinschlägigen Vordienstzeiten
- Zugang zu einem breiten Unterstützungsangebot der Caritas
- Beratung in herausfordernden Situationen durch die Fachstelle
- Fokus auf hohe pädagogische Qualität
- Regelmäßige fachliche Inputs (Qualitätsbausteine zu pädagogischen Themen, Interne Austauschmöglichkeiten, Fachjournal „Unsere Kinder“, etc.)
Gesucht wird ein*e Sprachförderpädagog*in für die Begleitung von 9 Sprachförderkindern plus Vorbereitungszeit. (Gesamt: 11 Std.)
Zusätzliche Stunden im Mittagsbetrieb und an 1 oder 2 Nachmittagen sind möglich und verhandelbar. Die Arbeitszeit kann auf 3 oder 4 Tage aufgeteilt werden.
Ein engagiertes und erfahrenes Team freut sich auf Ihre Bewerbung!
Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ...) bis 30.12.2025.
Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht ersetzt.