2 Termin-Planung Jobs in Oberösterreich
Ihre Aufgaben
- Verantwortung für die Materialsteuerung sowie Sicherstellung der Vormaterialverfügbarkeit in Bezug auf Termin und Menge
- Ermittlung des Vormaterialbedarfs und fertigungstechnische Ausarbeitung für eine reibungslose Produktion
- Auslösung von Beschaffungsanforderungen und Koordination der entsprechenden Abläufe
- Planung und Steuerung der Bestandsdisposition unter Berücksichtigung von Mindest- und Maximalbeständen im Eigenlager
- Aktives Abweichungsmanagement mit Einleitung geeigneter Korrekturmaßnahmen
- Analyse und kontinuierliche Optimierung der Materialbestände zur Effizienzsteigerung
- Erstellung von Produktionsaufträgen und Sicherstellung der termingerechten Umsetzung
- Anlage sowie Pflege relevanter Spezifikationen im System
- Vorantreiben der kontinuierlichen Verbesserung der Prozesskette im Rahmen des KVP-Prozesses
- Regelmäßige Abstimmung mit allen Schnittstellen innerhalb der Lieferkette sowie mit Vertrieb, Kund:innenservice, Produktion und Qualitätslenkung
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Organisationseinheit:
- Fachspezifische Unterstützung in (Bau-)Projekten von der Planung bis zur Implementierung am Standort JKU MED Campus I (MC I) und am JKU Hauptcampus
- Unterstützung bei der Koordination, Abwicklung von Projekten und im Projektmanagement
- Koordination und Beauftragung von Fachplaner*innen und Gewerksnehmer*innen
- Nutzervertretung der JKU in allen Planungs- und Bauphasen
- Termin- und Kostenverfolgung sowie Berichts- und Dokumentationswesen
- Enge Abstimmung und Koordination mit der Abteilung Gebäude und Technik am JKU Hauptcampus, insbesondere bei referatsübergreifenden Projekten am JKU MED Campus
- Erstellung von Wartungsprotokollen und technische Dokumentation im RKV
- Betreuung der technischen Anlagen in den Gebäuden der JKU MED Fakultät sowie am JKU Hauptcampus
- Wartung und Reparatur von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen
- Rufbereitschaft (diese wird abwechselnd von einer*einem Mitarbeiter*in der Abteilung Gebäude und Technik außerhalb der Regeldienstzeit wahrgenommen. Die wöchentliche Rufbereitschaft wird gemäß § 58 KV abgegolten.)
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