Integrationskraft Raab
Anstellungsart Teilzeit Stundenausmaß 16 Std./Woche, 5 Tage, befristet bis 31.08.2026 Arbeitsort Pfarrcaritaskindergarten Raab
Schulstraße 23
4760 Raab GehaltAb € 2.460,00 brutto bei Vollbeschäftigung. Es wird zusätzlich zum Monatsentgelt eine Zulage in Höhe von € 169,40 brutto bei Vollbeschäftigung gewährt BeginnAb sofort
Die Pfarrcaritas Raab sucht eine Integrationskraft für den 4-gruppigen Pfarrcaritaskindergarten Raab.
Ihre Aufgabe ist die Begleitung der Gruppe bei Integrationsmaßnahmen und Unterstützung des Integrationskindes/ der Integrationskinder bei der Bewältigung der Alltagsroutine, beim Einfinden in Spielprozesse sowie die Zusammenarbeit in der Gesamtgruppe entsprechend des Handbuches für Integration (Bildungsdirektion OÖ) in Absprache mit der gruppenführenden pädagogischen Fachkraft und der Fachberatung für Integration.
Anforderungen:
- Abgeschlossene Ausbildung zur pädagogischen Assistenzkraft
- Zusatzausbildung zur Assistenzkraft Integration wünschenswert
- Flexibilität und Offenheit,
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Verantwortungsvoller Umgang mit den Kindern
- Konstruktive Zusammenarbeit im Team
- Persönliche gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
- Bereitschaft zur Entwicklung und Umsetzung zeitgemäßer pädagogischer Konzepte sowie zur Weiterbildung und Mitarbeit im pfarrlichen Leben
- Fähigkeit sich auf besondere Bedürfnisse von Kindern mit Entwicklungsverzögerung einzulassen
Wir bieten:
- Ein attraktives Dienstrecht (10 zusätzliche Urlaubstage für Mitarbeiter im Kinderdienst, 24.12. dienstfrei, Fahrkostenzuschuss, uvm.)
- Anrechnung aller facheinschlägigen Vordienstzeiten
- Zugang zu einem breiten Unterstützungsangebot der Caritas
- Beratung in herausfordernden Situationen durch die Fachstelle
- Fokus auf hohe pädagogische Qualität
- Regelmäßige fachliche Inputs (Qualitätsbausteine zu pädagogischen Themen, Interne Austauschmöglichkeiten, Fachjournal „Unsere Kinder“, etc.)
Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ...) bis 31.10.2025.
Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht ersetzt.