3 Baubranche Jobs in Oberösterreich
Intro
- Ausmessen und Vorbereiten von Rohrleitungen
- Anfertigen und Montieren von Rohrleitungen und deren Halterungen
- Montageeinsätze
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Ihr Verantwortungsbereich
- Vorbereitende Buchhaltung (Pre-Accounting): Prüfung, Kontierung und Freigabe von Ein- und Ausgangsrechnungen. Bearbeitung von Leistungsnachweisen, Kassenbelegen und Stundenlisten zur Übergabe an die Buchhaltung, Vorbereitung des Mahnwesens.
- Dokumenten- und Fristenmanagement: Strukturierte digitale und physische Ablage. Versionskontrolle und Überwachung von Fristen (z. B. Gewährleistung, Bürgschaften).
- Administrative Tätigkeiten: Professionelle Korrespondenz, Steuerung der Kommunikationsschnittstellen (Telefon, E-Mail) und administrative Stammdatenpflege sowie Besucherempfang.
- Projektunterstützung: Formatierung von Ausschreibungsunterlagen, Aktualisierung von Nachtragsübersichten und administrative Unterstützung im Material- und Gerätemanagement (Bestellungen und Lieferscheinkontrolle).
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Organisationseinheit:
- Fachspezifische Unterstützung in (Bau-)Projekten von der Planung bis zur Implementierung am Standort JKU MED Campus I (MC I) und am JKU Hauptcampus
- Unterstützung bei der Koordination, Abwicklung von Projekten und im Projektmanagement
- Koordination und Beauftragung von Fachplaner*innen und Gewerksnehmer*innen
- Nutzervertretung der JKU in allen Planungs- und Bauphasen
- Termin- und Kostenverfolgung sowie Berichts- und Dokumentationswesen
- Enge Abstimmung und Koordination mit der Abteilung Gebäude und Technik am JKU Hauptcampus, insbesondere bei referatsübergreifenden Projekten am JKU MED Campus
- Erstellung von Wartungsprotokollen und technische Dokumentation im RKV
- Betreuung der technischen Anlagen in den Gebäuden der JKU MED Fakultät sowie am JKU Hauptcampus
- Wartung und Reparatur von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen
- Rufbereitschaft (diese wird abwechselnd von einer*einem Mitarbeiter*in der Abteilung Gebäude und Technik außerhalb der Regeldienstzeit wahrgenommen. Die wöchentliche Rufbereitschaft wird gemäß § 58 KV abgegolten.)
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