Assistenzpädagog*in Steinhaus
Anstellungsart Teilzeit Stundenausmaß 20-35 Std./Woche, 3-5 Tage, befristet bis August 2026 Arbeitsort Pfarrcaritaskindergarten Steinhaus
Brucknerstraße 6
4641 Steinhaus GehaltAb € 3.321,60 brutto bei Vollbeschäftigung BeginnAb sofort
Die Pfarrcaritas Steinhaus sucht eine*n Assistenzpädagog*in für den 6-gruppigen Pfarrcaritaskindergarten Steinhaus.
Ihre Aufgabe ist die Planung und Durchführung der pädagogischen Arbeit in Absprache mit der gruppenführenden pädagogischen Fachkraft/Leitung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen lt. Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, den kirchlichen Richtlinien und den Erkenntnissen zeitgemäßer Pädagogik (= BildungsRahmenPlan und Konzeption).
Anforderungen:
- Abgeschlossene Ausbildung Elementarpädagogik (für den Einsatz im Hort ist die Zusatzausbildung Hort erforderlich)
- Absolvierter 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt
- Flexibilität und Offenheit
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Persönliche gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
- Bereitschaft zur Entwicklung und Umsetzung zeitgemäßer pädagogischer Konzepte sowie zur Weiterbildung und Mitarbeit im pfarrlichen Leben
Wir bieten:
- Ein attraktives Dienstrecht (10 zusätzliche Urlaubstage für Mitarbeiter im Kinderdienst, 24.12. dienstfrei, Fahrkostenzuschuss, uvm.)
- Anrechnung aller facheinschlägigen Vordienstzeiten
- Zugang zu einem breiten Unterstützungsangebot der Caritas
- Beratung in herausfordernden Situationen durch die Fachstelle
- Fokus auf hohe pädagogische Qualität
- Regelmäßige fachliche Inputs (Qualitätsbausteine zu pädagogischen Themen, Interne Austauschmöglichkeiten, Fachjournal „Unsere Kinder“, etc.)
Wir suchen eine flexible, motivierte und engagierte Elementarpädagogin bzw. einen Elementarpädagogen als Springer/in zur Unterstützung unseres Teams. Das Stundenausmaß ist verhandelbar.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ...) bis 15.11.2025
Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht ersetzt.