4 Brandschutzbeauftragter Jobs in Oberösterreich
Gehalt & Benefits
Das tatsächliche Gehalt ist abhängig von Ihrer Qualifikation und Erfahrung, die Brutto-Gehaltsangabe bezieht sich auf eine Vollzeitbeschäftigung.
|
Allgemeines
- Technik, die läuft: Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen am gesamten Standort
- Brandschutz & Sicherheit im Blick: Wahrnehmung der Aufgaben als Brandschutzbeauftragter bzw. Brandschutzwart gemäß den geltenden Vorgaben
- Schnell reagieren, zuverlässig reparieren: Eigenständiges Erkennen und Beseitigen von technischen Defekten und Funktionsstörungen
- Wartung mit Weitblick: Regelmäßige Durchführung vorbeugender Wartungsarbeiten zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs
- Allround‑Einsatz: Ausführung spezifischer handwerklicher Arbeiten in allen Bereichen des Standortes
- Gemeinsam geht's besser: Aktive Unterstützung und konstruktives Miteinander im Team
|
Ihre Aufgaben: Vielfältig und verantwortungsvoll
Instandhaltung & Wartung: Sie sind für die Überwachung und Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär) sowie der 400/230 V-Elektrotechnik zuständig. Gebäudeleittechnik: Sie betreuen und überwachen die modernen, EDV-gestützten Leitsysteme (z. B. EIB, LON, GLT). Gebäudeautomation: Sie wirken aktiv bei Programmierungen mit und beheben technische Störungen effizient und zielgerichtet. Bereitschaftsdienst: Nach einer fundierten und umfassenden Einschulung nehmen Sie am 24h-Störungsdienst teil (dies umfasst u.a. auch die Personenbefreiung aus Aufzugsanlagen in betreuten Liegenschaften).
|
Ihre Aufgaben
Durchführung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an gebäudetechnischen Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär sowie 400/230 V-Elektrotechnik) Betreuung und Überwachung der Gebäudeleittechnik sowie von EDV-gestützten Systemen (z. B. EIB, LON, GLT) Aktive Mitwirkung bei Programmierungen und der Störungsbehebung im Bereich der Gebäudeautomation Teilnahme am 24h-Störungsdienst (nach erfolgter fundierter Einschulung), inklusive der Durchführung von Personenbefreiungen aus Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden
|